EU-Kommission setzt bei Energieprojekten Prioritäten und schafft Transparenz
Wien (OTS/PWK739) - "Der von EU-Kommissar Günther Oettinger
vorgestellte Vorschlag zu einer Infrastrukturverordnung ist eine
wichtige Maßnahme, um den Ausbau von Projekten im europäischen
Interesse, zu beschleunigen", sagt Stephan Schwarzer, Leiter der
Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik in der WKÖ.
Im Vergleich zum laufenden mehrjährigen Finanzrahmen (2007-2013)
sollen die Gelder für die Energieinfrastruktur in der nächsten
Periode in der Connecting European Facility gebündelt werden. Damit
stehen rund 9,1 Mrd. Euro für die nächste Finanzperiode 2014 bis 2020
zur Verfügung.
"Es ist zu begrüßen, dass die Kommission 9 strategische Korridore
und drei Bereiche (Smart Grids, Stromhighways, CO2-Netz) definiert
hat, um einerseits einen Fokus zu setzen und andererseits Transparenz
zu schaffen", so Schwarzer.
Aus Sicht der WKÖ ist es erfreulich, dass die Verordnung
bestimmten transeuropäischen Energieprojekten in den Kategorien
Strom, Gas, Öl und CO2 Priorität einräumt, und dabei einen
Kriterienkatalog definiert, um Projekte im gemeinsamen Interesse zu
identifizieren. Die Auswahl trifft nach einem Konsultationsprozess
mit den betroffenen Stakeholdern die Europäische Kommission. Die
erste Liste soll spätestens Mitte 2013 verfügbar sein und dann alle
zwei Jahre aktualisiert werden.
Die Notwendigkeit für die Prioritäten, die Betroffenheit von
zumindest 2 Mitgliedstaaten und die soziale, ökologische sowie
wirtschaftliche Durchführbarkeit sind die generellen Kriterien, die
von sektorspezifischen Kriterien wie Marktintegration, Wettbewerb,
Versorgungssicherheit und anderen ergänzt werden.
"One-stop-shop-Prinzip" in jedem Mitgliedsstaat
Aus Sicht der WKÖ ist es eine wichtige Maßnahme, dass Projekte die
das Set an Kriterien erfüllen, Vorteile erhalten, die in einem
effizienteren Genehmigungsverfahren münden sollen. "Es ist ein
Meilenstein, dass jeder Mitgliedstaat das "One-stop-shop-Prinzip" für
derartige Projekte einführen muss. Ebenso ist die Begrenzung der
maximalen Dauer des Genehmigungsverfahrens auf drei Jahre, davon zwei
Jahre für die Einreichung von Dokumenten sowie ein Jahr für die
Behörde zur Entscheidungsfindung, ein wichtiger Schritt für den
Ausbau der notwendigen Infrastruktur in Europa", so Schwarzer.
Positiv sei auch, dass bei erheblichen Verzögerungen ein Projekt
in letzter Instanz neu ausgeschrieben und ein europäischer
Koordinator eingesetzt werden kann. (PM)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich
Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik
MMag. Alexander Gabl
T: +43 (0)5 90 900 3581
E: alexander.gabl@wko.at
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